Fotografieren bei Schulveranstaltungen

Falls Sie bei Schulveranstaltungen fotografieren, achten Sie bitte die Persönlichkeitsrechte unserer Schülerinnen und Schüler. Nehmen Sie – wenn möglich – nur Ihr eigenes Kind auf. Falls andere Kinder abgebildet sein sollten, beachten Sie bitte:

Das Veröffentlichen und die Weitergabe (dazu zählt auch das Verschicken eines Bildes über WhatsApp) von Abbildungen fremder Kinder ohne ausdrückliches Einverständnis der Erziehungsberechtigen sind nicht erlaubt und können im schlimmsten Fall zu einer Unterlassungsklage führen!